Erben
Sie haben Vermögen, dessen Aufteilung bereits zu Lebzeiten oder nach Ihrem Ableben geregelt werden soll?
Wir beraten Sie bei Schenkungen und Testamentsgestaltungen, um Ihre Angehörigen optimal zu versorgen und langwierige Familienstreitereien von Beginn an auszuschließen. Selbstverständlich kommen bei der Beratung auch steuerliche Aspekte nicht zu kurz.
Eine geschickte erbrechtliche Gestaltung vermeidet beim Übergang von Unternehmen auf die nachfolgende Generation langwierige und teure Auseinandersetzungen, die ansonsten den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten.
Ferner übernehmen wir gerne die Verfolgung und Abwehr erbrechtrechtlicher Ansprüche, die nach einem Todesfall eintreten.
Zu unseren Spezialgebieten gehören folgende Leistungen:
- Testamentsgestaltung
- Errichtung von Erbverträgen
- Abhandlung der Erbschaft
- Errichtung von Privatstiftungen
- Schenkungen auf den Todesfall
- Übergaben auf den Todesfall
