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Todesfall

Trotz der schmerzlichen persönlichen Empfindungen bei Ableben eines lieben Menschen sind einige administrative Maßnahmen in einer bestimmten Reihenfolge und innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu treffen. Eine kleine Hilfestellung möchten wir Ihnen mit nachstehendem Link anbieten:

  http://help.gv.at/19/Seite.190000-10136.html

Neben der Organisation des Begräbnisses muss auch das für den Übergang des Vermögens auf die Erben notwendige Verlassenschaftsverfahren beim Notar durchgeführt werden. Für die bei jedem Todesfall durchzuführende Todesfallaufnahme können Sie sich jederzeit, auch kurzfristig, an uns wenden; ansonsten geben wir Ihnen als Gerichtskommissär schriftlich einen Termin bekannt.

... hier können Sie gerne ONLINE einen Termin mit uns vereinbaren!